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Laub

Laubrente

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Laubrente".

Ich habe von Freunden gehört, dass Sie von Ihren Nachbarn eine "Laubrente" erhalten. Gibt es so etwas wirklich oder ist dies nur wieder eine kreative Wortschöpfung?

Zwar handelte es sich sicherlich auch um eine kreative Wortschöpfung, es gibt sie aber tatsächlich, die "Laubrente".

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Und was kann ich mir unter dem Begriff Laubrente dann vorstellen?

Diese Laubrente ist eine jährliche Geldzahlung, die sich nach dem Betrag errechnet, die für den erhöhten Reinigungsaufwand des herab gefallenen Laubs angesetzt werden muss. Eigentlich ist es einem Grundstückseigentümer zumutbar, Laub, dass von Bäumen auf dem Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück fällt oder weht, zu dulden oder zu entfernen. Nach deutschem Recht besteht vom Grundsatz her kein Schadensersatzanspruch. Erst und nur wenn es eine Beeinträchtigung des betroffenen Grundstücks darstellt, die über die Grenzen der Zumutbarkeit hinausgeht, kann der Grundstückseigentümer vom Nachbarn eine Laubrente verlangen. Dies ergibt sich aus § 906 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Wann von einer solchen erheblichen Beeinträchtigung auszugehen ist, ist meist schwer zu beurteilen und kommt sehr auf den Einzelfall an

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Gibt es feste Regeln, wie oft mein Nachbar das Laub entfernen muss?

Feste Regeln gibt es nicht wie z.B. zweimal die Woche das Laub zu fegen oder zu rechen wäre unzumutbar. Vielmehr kommt es dabei auf den Grad der Beeinträchtigung an, also auf die Laubmenge, wie oft im Jahr der Baum das Laub verliert, wie oft gefegt werden muss etc..

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