Einsetzung der Erben im Testament
Sie können Ihren Nachlass per Testament verteilen, ganz nach Belieben. Bevor Sie sich aber über die Details den Kopf zerbrechen: Überlegen Sie, ob Sie Ihr Vermögen einer oder mehreren Personen zuwenden wollen.
Alleinerbe im Testament
Wollen Sie Ihr gesamtes Vermögen einer Person vermachen?
Musterformulierung

Zum Alleinerben setze ich ... (zum Beispiel: meine Tochter Monika) ein.
Ihr Alleinerbe erwirbt Ihr ganzes Vermögen bei Ihrem Ableben, also alle Vermögenswerte wie Immobilien, Gegenstände, ausstehende Forderungen und auch die Schulden.
Mehrere Erben im Testament
Möchten Sie sich von mehreren Personen beerben lassen?
Musterformulierung
Als Erben setze ich ... und ... jeweils zur Hälfte ein.
oder
Meine Erben sollen ... und ... werden.
Hinweis: Geben Sie in Ihrem Testament keine Erbteilsquoten an, dann wird ihr Nachlass im Zweifel gleichmäßig unter Ihren Erben aufgeteilt.
Ersatzerben: Wenn Erben vor dem Erblasser sterben
Es ist nicht auszuschließen, dass ein von Ihnen im Testament bedachter Erbe die Hinterlassenschaft nicht wie geplant antritt, weil er
- inzwischen verstorben ist
- auf das Erbe verzichtet und es ausschlägt.
Was passiert nun mit dessen Anteil? Er wird auf die verbliebenen Erben nach dem Verhältnis derer Erbteile aufgeteilt. Juristen nennen diese Vermehrung des Erbes Anwachsung.
Beispiel:
Sie bedenken Ihren Freund Achim zur Hälfte, Ihre Geschwister Berta und Cäsar zu jeweils einem Viertel. Sollte Berta vor Ihnen versterben, wird ihr Anteil auf Achim und Cäsar im Verhältnis 2:1 verteilt. Achim freut sich demnach über ein zusätzliches Sechstel, Cäsar erbt außerdem ein Zwölftel des Nachlasses. Wollen Sie dieses Ergebnis vermeiden, sollten Sie das im Testament vermerken. Dies tun Sie, indem Sie einen Ersatzerben für den Fall einsetzen, dass der Erbe vor Ihnen verstirbt.
Musterformulierung

Ich setze ... zu meinem Alleinerben ein. Sollte er vor mir versterben, bestimme ich als Ersatzerben ...
Ausnahme: Bei Kindern als Erben
Sollten Sie Ihre als Erben eingesetzte Kinder überleben, ist gesetzlich keine "Anwachsung" vorgesehen: Ist in Ihrem Testament keine abweichende Anordnung getroffen, erben Ihre Enkel an Stelle Ihrer Kinder.
Beispiel:
Als Erben haben Sie in Ihrem Testament Ihre Tochter Monika und Ihren Sohn Karl bestimmt. Überleben Sie eines Ihrer Kinder, tritt per Gesetz dessen Abkömmling an seine Stelle.
Wichtige Vorschriften
§ 2094 Abs. 1 BGB Anwachsung
§ 2096 BGB Ersatzerbe
§ 2069 BGB Abkömmlinge des Erblassers