Erbrecht eines ungeborenen Kindes
OLG Köln – Beschluss vom 04.07.2016 – 2 Wx 114/16
Der Fall:
Mit einem noch sehr jungen Erben musste sich das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2016 befassen. Die Erblasserin war vom 17. auf den 18.12.2010 verstorben. Die Tochter hatte die Erbschaft ausgeschlagen. Am 21.09.2011 wurde dann die Enkelin der Erblasserin geboren. Im Jahr 2014 hatten die Eltern der dann 3-jährigen Enkelin beantragt, dass diese Erbe des Vermögens der Verstorbenen geworden sei. Gegen diesen Antrag reichten die bisherigen Erben der Verstorbenen Beschwerde ein.
Die Entscheidung:
Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde statt. Es sei nicht mit Sicherheit feststellbar, ob die Enkelin zum Zeitpunkt des Ablebens ihrer Großmutter bereits gezeugt worden sei. Maßgeblicher Zeitpunkt der Zeugung sei die Einnistung des Eis in der Gebärmutter. Das war für das Gericht nicht sicher, obwohl für die Frage auch ein Sachverständiger eingeschaltet wurde. Der Sachverständige stellte anhand von alten Ultraschallbildern fest, dass sich das Ei irgendwann zwischen dem 18. und 26.12.2010 in der Gebärmutter eingenistet haben musste. Zu ungenau für einen Anspruch auf das Erbe...