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BGH: Keine Mitschuld am Unfall bei fehlendem Fahrradhelm
24.06.2014
In Deutschland gibt es nach wie vor keine Helmpflicht für Radfahrer. Dies nahm der Bundesgerichtshof zum Anlass, ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig aufzuheben. Darin war einer Radfahrerin, die 2011 bei einer Kollision mit einem Pkw eine Kopfverletzung erlitten hatte, eine Mitschuld angelastet worden, weil sie keinen Helm getragen hatte. Allerdings war bei dem Urteil auch entscheidend, dass 2011 das Tragen von Fahrradhelmen im Stadtverkehr nicht allgemein üblich war.
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