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Hände mit Stift

Nach der Rückkehr

Reiserecht: Ansprüche durchsetzen

Haben Sie wegen des überbuchten Hotels unter Palmen geschlafen? Trugen Sie Baströckchen oder Lendenschurz, weil Ihr Gepäck in Florida landete, obwohl Sie es auf Hawaii brauchten? Ärgern Sie nicht sich, ärgern Sie Ihren Reiseveranstalter! Hier können Sie sich zu Reisemängeln informieren. 

Beachten Sie jedoch, dass die außergerichtliche Beauftragung eines Anwalts unnötig sein kann. Das AG Erding hat in seinem Urteil vom 13.05.2014, Az. 4 C 420/15, eine Notwendigkeit verneint. Der Reisende hatte zunächst ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Später bevollmächtigte er einen Rechtsanwalt. Das Gericht sprach die Anwaltsgebühren nicht zu. Es sei unnötig gewesen, einen Anwalt zu beauftragen. Der anwaltliche Brief habe keinen substanziellen Mehrwert gehabt.

Müll am Strand

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7.03.2019

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7.03.2019

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Mann in Abflughalle

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7.03.2019

Muss der Reiseveranstalter die Kosten für Ersatztickets übernehmen?

Uhr

Minderung, Schadensersatz und Erstattung

Frist und Verjährung

7.03.2019

Urlaubsfrust zu Geld machen? Innerhalb eines Monats können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter gelten machen. Am 01.07.2018 treten die Änderungen des Reiserechts in Kraft. Nach den neuen Regelungen haben Reisende bis zu zwei Jahre Zeit die Reisemängel geltend zu machen. 

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei