Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Abhilfe".
Wenn zwischen erforderlichen Aufwand und angestrebtem Ergebnis ein auffälliges Missverhältnis besteht, kann die Abhilfe verweigert werden.
Zur Mangelbeseitigung müssen Sie ihm auch eine angemessene Frist einräumen.
Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, also nach der Bedeutung des Mangels und der Dauer des Urlaubs.
Wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe bereits endgültig abgelehnt hat oder Umstände unverzügliches Eingreifen erforderlich machen, kann auf eine Fristsetzung verzichtet werden.
0800 3746-555 gebührenfrei