"Wenn Sie in Deutschland ein Fahrverbot verbüßen, können Sie im Ausland uneingeschränkt autofahren." Dürfen Sie das wirklich?
Haben Sie sich in Deutschland nicht an die Verkehrsregeln gehalten, müssen Sie mit einem Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten rechnen. Dieses Fahrverbot gilt zwar eigentlich nur in Deutschland. Andere EU-Länder verhängen aber empfindliche Geldbußen, wenn Sie in einer Verkehrskontrolle Ihren Führerschein nicht vorzeigen können. Und der liegt schließlich in amtlicher Verwahrung bei der Ordnungsbehörde in Deutschland. Erfahren die Beamten im Ausland vom verhängten Fahrverbot, droht Ihnen teilweise sogar eine bis zu vierstellige Geldstrafe.
Ohne das Führerscheindokument dürfen Sie sich also auch im Ausland nicht in Sicherheit wiegen. Müssen Sie ein Fahrverbot verbüßen, sollten Sie in dieser Zeit lieber auf Bus, Bahn und Fahrrad umsteigen.
Interessant zu wissen ...
Noch strenger sind die Regeln, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis haben Sie Ihre Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs verloren. Bevor Sie nicht eine neue Fahrerlaubnis beantragt haben, droht Ihnen eine strafrechtliche Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zumindest, wenn die Tat im Ausland auch als Straftat gewertet wird.