Rechtsfrage des Tages:
In den Nachrichten wurde in den letzten Wochen ständig über Starkregen und Unwetter berichtet. Mir tun die Leute leid, die schwere Schäden an ihrem Haus oder im Keller ihrer Mietwohnung erlitten haben. Von wem können diese finanzielle Unterstützung bekommen?
Antwort:
Wie auch schon im letzten Jahr ist dieser Sommer vielerorts geprägt von Starkregen, Blitzeinschlägen und Überflutungen. Nach den Unwettern bleiben Schlamm, überflutete Gebäude und andere schwere Schäden zurück. Ist in Ihren Keller Wasser gelaufen heißt es, schnell zu handeln. Ansonsten drohen weitere Schäden an der Substanz des Gebäudes oder eingelagerten Gegenständen. Aber Achtung! Tritt eine Versicherung ein, sollten Sie den Schaden zunächst melden.
Wohnen Sie in einer Mietwohnung ist es zunächst Sache Ihres Vermieters, Schäden beispielsweise am Kellerverschlag, Schlamm im Souterrain oder auch das aufgequollene Parket zu beseitigen. Ihr Vermieter muss Ihnen nämlich eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellen. Daneben haben Sie das Recht auf eine Mietminderung. Ihr Vermieter muss für diese Schäden einstehen, obwohl er nichts für die Wetterverhältnisse kann.
Haben Sie eine Mitschuld am Schaden, sind Sie hingegen auch als Mieter zur Schadensbeseitigung verpflichtet. So beispielsweise, wenn das Wasser aufgrund eines von Ihnen offen gelassenen Fensters eindringen konnte. Die Miete mindern dürfen Sie dann nicht.
Für im Keller eingelagerte Sachen wie Möbel, Elektronik oder Kleidung muss Ihr Vermieter nicht geradestehen. Deckt Ihre Hausratversicherung Elementarschäden mit ab, können Sie Ihre Ansprüche dort anmelden. Nur wenn Ihren Vermieter ein Verschulden trifft, kann er auch an dieser Stelle zur Kasse gebeten werden. Ist ihm beispielsweise bekannt, dass das Rückschlagventil am Wasserablauf zum Abwasserkanal defekt ist, muss er dieses in Stand setzen. Tut er dies nicht und dringt Wasser aus der Kanalisation aufgrund des defekten Ventils ein, haftet er Ihnen gegenüber auf Schadensersatz.
Ihr Vermieter und auch andere Hauseigentümer können sich an ihre Gebäudeversicherung wenden. Diese tritt allerdings nur ein, wenn Elementarschäden mit abgesichert sind. Dazu gehören unter anderem Schäden durch Überflutungen, Starkregen oder Wasser, das aus der Kanalisation hochdrückt. Sind Sie bisher von den Wassermassen und schweren Unwettern verschont geblieben, sollten Sie die Gelegenheit nutzen. Schauen Sie mal in Ihre Versicherungspolicen.
Sprechen Sie auch mit Ihrem Vermieter. Vielleicht ist die Wartung des Rückschlagventils mal wieder fällig. Fahren Sie in den Urlaub, sollten Sie besonders gut darauf achten, sämtliche Fenster Ihrer Wohnung und auch Ihres Kellers sorgfältig verschlossen zu haben. Und bitten Sie Freunde oder Verwandte, insbesondere nach einem Unwetter nach dem Rechten zu sehen.