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Beschädigung am parkenden Fahrzeug

Unfallflucht: Zettel reicht nicht!

15.11.2017

Rechtsfrage des Tages:

Wer regelmäßig mit einem Fahrzeug am automobilen Leben teilnimmt, wird eventuell irgendwann einmal in einen Unfall verwickelt sein. Meist bleibt es bei kleinen Blechschäden oder einem abgefahrenen Spiegel. Haben Sie den Schaden verursacht, sollten Sie sich unbedingt zu erkennen geben. Sonst kann ein Strafverfahren drohen. Aber reicht der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe?

Antwort:

Auf einem vollen Parkplatz oder in einer engen Straße kann es schnell passieren, dass Sie mit Ihrem Auto an einem anderen anecken. Das Ergebnis sind Beulen, Kratzer oder ein Außenspiegel weniger. Treffen Sie den Eigentümer des beschädigten Fahrzeuges direkt an, kann die Sache schnell geklärt werden.

Aber nicht immer ist der Geschädigte sofort auffindbar. Es gehört zu den verbreiteten Rechtsirrtümern, dass Sie Ihrer Pflicht mit einer Benachrichtigung hinter dem Scheibenwischer Genüge tun. Dem ist nicht so. Sie müssen damit rechnen, dass ein Zeuge Sie anzeigt. Oder der Geschädigte meldet den Unfall der Polizei. Dann müssen Sie sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Je nach Unfallhergang und Schadenhöhe drohen eine Geldstrafe und sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Daher sollten Sie auch nach einem kleinen Unfall abwarten, ob der andere Autofahrer bei seinem Auto erscheint. Tut er dies nicht, müssen Sie die Polizei verständigen. Diese nimmt Ihre Personalien und die weiteren notwendigen Angaben auf und informiert den Halter des beschädigten Fahrzeugs. Erreicht die Polizei diesen nicht, kann sie ihm eine Nachricht hinterlassen. Und wo? Tatsächlich klemmt die Polizei diese Karte häufig hinter den Scheibenwischer. Auf der Dienststelle erfährt der Geschädigte dann die Daten des Unfallverursachers.

Wurde Ihr geparktes Auto angefahren und Sie finden keinerlei Nachricht? Rufen Sie auf jeden Fall bei der Polizei an. Vielleicht hat sich der Verursacher ordnungsgemäß dort gemeldet und Sie können sich an dessen Haftpflichtversicherung wenden. Andernfalls sollten Sie die Unfallflucht zur Anzeige bringen. Mit Glück können aufmerksame Zeugen bei der Ermittlung des Schädigers helfen.

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Tags: Unfall Auto

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