Rechtsfrage des Tages:
Um auf ihre Unternehmen oder ihre Läden aufmerksam zu machen, müssen Gewerbetreibende die Werbetrommel rühren. Besonders Außenwerbung ist dabei gefragt. Aber dürfen Sie Werbetafeln und Schilder einfach so an der Hausfassade anbringen?
Antwort:
Vom Grundsatz her ist Werbung erlaubt, allerdings müssen Sie als Unternehmer diverse Einschränkungen wie beispielsweise das Wettbewerbsrecht beachten. Aber auch bei der Gestaltung von Außenwerbung müssen Sie aufpassen. Sie brauchen nämlich nicht nur die Zustimmung des Hauseigentümers. Auch beim Bauamt müssen Sie vorsprechen. Werbeanlagen im öffentlichen Raum sind nämlich in der Regel nur mit einer Baugenehmigung zulässig.
Dies gilt nicht nur für Schaukästen und hervorstehende Schilder. Auch Bemalungen, Lichtwerbung und sogar das Bekleben der Schaufensterscheiben bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde. Betroffen sind alle Werbemittel, die entweder aus Bauprodukten hergestellt oder die nicht nur vorübergehend mit einer baulichen Anlage verbunden sind. Geregelt ist dies in den Landesbauordnungen, die allerdings auch verschiedene Ausnahmen von der Genehmigungspflicht vorsehen.
Bei der Planung Ihrer Außenwerbung müssen Sie besonders auf baurechtliche Vorschriften und das Wege- und Straßenverkehrsrecht achten. Beispielsweise dürfen Werbeträger weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern. Je nach Lage Ihres Geschäftes kann es da schon schwierig werden, eine Genehmigung zu erhalten.