Rechtsfrage des Tages:
Die Begriffe "Strafanzeige" und Strafantrag" werden in der Umgangssprache meist vermischt. Tatsächlich bestehen aber Unterschiede. Wo liegen diese?
Antwort:
Wurde Ihr Auto angefahren und der Verursacher hat sich aus dem Staub gemacht? Dann sollten Sie die Polizei informieren. Nur so können die Strafbehörden die Verfolgung der Straftat aufnehmen. Dabei bestehen zwischen Strafanzeige und Strafantrag wesentliche Unterschiede. Mit einer Anzeige bringen Sie der Polizei und Staatsanwaltschaft einen bestimmten Sachverhalt zur Kenntnis. Rein praktisch hat die Strafanzeige die wichtige Bedeutung, eine mögliche Straftat überhaupt erst aufzudecken.
Erstatten kann die Strafanzeige jeder. Kommt tatsächlich eine strafbare Handlung in Betracht, nehmen die Behörden die Ermittlung auf. Wichtig zu wissen ist, dass eine Strafanzeige nicht zurückgenommen werden kann. Haben die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen aufgenommen, kommt es zumindest bei den sogenannten Offizialdelikten wie beispielsweise Raub, Mord oder Diebstahl nicht auf eine Anzeige an.
Ein Strafantrag ist immer mit der Aufforderung verbunden, eine Tat strafrechtlich zu ahnden. Bei Antragsdelikten wie der fahrlässigen Körperverletzung ist der Antrag Voraussetzung für die Einleitung von Ermittlungen, sofern kein besonderes öffentliche Interesse an der Verfolgung besteht. Einen Strafantrag kann nur das Opfer der Tat schriftlich oder zu Protokoll beispielweise bei der Polizei stellen. Im Gegensatz zur Anzeige kann ein Strafantrag bis zum Abschluss des Verfahrens zurückgenommen werden.