Rechtsfrage des Tages:
Ist es heiß, hat Wasser nicht nur auf Kinder eine magische Anziehungskraft. Und wer wäre nicht verlockt, die heißen Füße in den städtischen Brunnen zu halten oder den Kindern das vergnügliche Planschen zu gestatten? Aber ist das überhaupt erlaubt?
Antwort:
Brunnen und Wasserspiele auf öffentlichen Plätzen und in Parks dienen der Naherholung. Sie sollen verschönern, für ein angenehmes Klima sorgen und dienen als Sehenswürdigkeit. Doch welches Kind kann einem lustigen Wasserspiel widerstehen, wenn es in der Stadt heiß und staubig ist?
Tatsächlich ist in den meisten Städten das Baden in öffentlichen Brunnen verboten. Geregelt ist dies kommunalrechtlich in Gesetzen oder kommunalen Satzungen. Vielerorts droht sogar ein Bußgeld, wenn Sie Ihre Füße ins kühle Nass tauchen oder Ihre Kinder planschen lassen. Die tatsächliche Umsetzung dieser Regelungen sieht allerdings meist anders aus. Vielerorts wird an besonders heißen Tagen ein Auge zugedrückt.
Aber Achtung! Aufgrund eines Badeverbots können Sie die Kommune auch nicht wegen mangelnder Verkehrssicherungspflicht in die Haftung nehmen. Es ist also Ihr eigenes Risiko, wenn Sie auf dem glitschigen Brunnenboden ausrutschen oder an einer Wasserleitung hängen bleiben. Bei allem Spaß sollten Sie zudem denkmalgeschützte Brunnen nicht als Freibad nutzen. Diese können dadurch beschädigt werden. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie dann neben einem Bußgeld Schadensersatz leisten müssen.
In anderen Ländern gelten mitunter andere Regelungen. Während das Baden im Trevi-Brunnen in Rom ausdrücklich verboden ist, dürfen Sie sich in Basel in den städtischen Brunnen, welche eigens dafür mit Trinkwasser gespeist werden, abkühlen.