Rechtsfrage des Tages:
Bevor Sie eine Flugreise antreten, sollten Sie Ihre Handtasche mal genau unter die Lupe nehmen. So mancher Inhalt ist im Handgepäck nicht willkommen. Wie sieht es mit Nagelfeile und Co. aus?
Antwort:
Auf manche Dinge möchten Sie bestimmt auch im Urlaub nicht verzichten. Nützliche Kosmetikhelfer wie Nagelscheren und -feile finden sich in vielen Handtaschen. Da aber auch das Handgepäck am Flughafen akribisch geprüft wird, sollten Sie einige Dinge lieber im Koffer verstauen.
Spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, sind in Europa ausdrücklich im Handgepäck verboten. Möchten Sie Ihre Nagelschere also nicht am Flughafen zurücklassen, sollten Sie diese lieber gleich in den Koffer packen. Eine einheitliche Regelung für Nagelfeilen gibt es hingegen nicht. Das Risiko, diese nicht mit in den Urlaub mitnehmen zu können, ist aber recht groß.
Das Bodenpersonal hat einen Ermessensspielraum, welcher Gegenstand als gefährlich eingestuft wird und welcher nicht. Und daher kann Ihre Nagelfeile durchaus als gefährlich gelten und aussortiert werden. Unter diesem Aspekt sollten Sie auch den anderen Inhalt Ihrer Tasche prüfen. Beispielsweise Nassrasierer sind häufig auch nicht erlaubt, wobei bei Einwegrasierern gelegentlich ein Auge zugedrückt wird.