Rechtsfrage des Tages:
Stirbt ein Angehöriger, müssen die Hinterbliebenen sich neben der Trauer mit einiger Bürokratie beschäftigen. Was passiert mit den Versicherungsverträgen des Verstorbenen?
Antwort:
Als Hinterbliebener haben Sie einige Verpflichtungen zu erfüllen. Gerade um die Versicherungen des Verstorbenen sollten Sie sich zeitnah kümmern. Manche enden automatisch, bestimmte Verträge müssen hingegen gekündigt oder umgeändert werden. Personenbezogene Versicherungen enden regelmäßig mit dem Tod des Verstorbenen. Unfall- Kranken- oder Lebensversicherungen müssen daher meist nicht gekündigt werden. Allerdings müssen Sie die Versicherung vom Ableben des Versicherungsnehmers informieren. Hierfür gelten häufig kurze Fristen.
Etwas anderes gilt für viele Sachversicherungen. Da die versicherten Sachen nach dem Tode noch vorhanden sind, gelten diese Versicherungen auch häufig weiter. Beispielsweise eine Kfz-Versicherung bezieht sich auf das versicherte Fahrzeug und nicht auf den Eigentümer oder Halter. Der Erbe des Autos übernimmt auch die Versicherung. Diese wird gegebenenfalls neu berechnet, da es für die Prämien auch auf den versicherten Fahrer ankommt.
Bei allen Versicherungen sollten Sie sich die Versicherungsbedingungen anschauen und die Gesellschaften über den Todesfall informieren. Dafür reicht eine E-Mail, der Sie eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen. Dann können Sie entscheiden, ob Verträge weiterlaufen sollen, gekündigt oder angepasst werden müssen.