Rechtsfrage des Tages:
Das zunehmend schöne Wetter lockt Sonnenhungrige nach draußen. Und auf den Balkonen fängt alles an zu grünen und zu blühen. Aber dürfen Sie auf dem Balkon der Mietwohnung Ihren grünen Daumen wirklich hemmungslos ausleben?
Antwort:
Der Balkon gehört zu Ihrer gemieteten Wohnung. Grundsätzlich können Sie diesen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nutzen. Dazu gehört es auch, dass Sie Blumen, Grünpflanzen und andere Gewächse auf Ihrem Balkon anpflanzen dürfen. Nutzen Sie Blumenkästen, können Sie diese an der Innenseite des Balkongeländers aufhängen. Ob Sie diese auch außen anbringen dürfen, wird von den Gerichten nicht einheitlich beantwortet.
Wichtig ist es aber immer, aber Sie die Kästen gut sichern. Auch sollten Sie darauf achten, dass kein Gießwasser, Blätter und herabfallende Blüten Ihre Nachbarn belästigen. Bei der Wahl der Bepflanzung sind Sie weitestgehend frei. Allerdings müssen Sie daran denken, dass das Gebäude nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. So können Efeu und andere Rankplanzen die Fassade beschädigen und daher vom Vermieter verboten werden.
Und eine illegale Cannabisplantage auf dem Balkon kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Ravensburg sogar zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen (Urteil vom 06.09.2001, Aktenzeichen 4 S 127/01). Insgesamt sollten Sie Rücksicht auf die Nachbarn und Ihren Vermieter nehmen und im Zweifelsfall das Gespräch suchen. Dann steht einer entspannten Zeit in Ihrer privaten Oase nichts im Wege.