Rechtsfrage des Tages:
Welche Familie träumt nicht vom eigenen Häuschen mit Garten? Oder darf es eine schicke Eigentumswohnung sein? Vielleicht können Sie ja auch Baukindergeld beantragen. Wer hat Anspruch auf diese Förderung?
Antwort:
Eine staatliche Förderung soll es Familien mit Kindern erleichtern ins Eigenheim zu ziehen. Auch Alleinerziehende mit Kindern soll durch das Baukindergeld der Einzug in die eigenen vier Wände ermöglicht werden. Die Förderung wird für den Neubau oder Kauf eines Bestandsbaus gewährt. Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller den Neuerwerb selbst bewohnt. Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind unter 18 Jahren betragen. Für weitere Kinder steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro. Außerdem muss der Antragsteller Kindergeld beziehen oder den Kinderfreibetrag erhalten. Der Nachwuchs muss mit in die neue Immobilie ziehen.
Ist der Antragsteller dann zum Stichtag nicht Eigentümer einer weiteren Immobilie, kann das Bau- oder Kaufprojekt bezuschusst werden. Förderfähig sind Kaufverträge oder Baugenehmigungen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020. Familien und Alleinerziehende erhalten pro Kind 12.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. In Bayern kommen pro Kind und Jahr noch 300 Euro monatlich wiederum für maximal zehn Jahre hinzu.
Den Zuschuss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Möchten Sie innerhalb des Zehnjahreszeitraums umziehen und Ihre Immobilie doch lieber vermieten, müssen Sie dies der KfW sofort melden. Der Zuschuss wird nämlich nur dann gezahlt, wenn Sie die geförderte Immobilie auch selbst bewohnen. Ziehen Sie aus, ist Schluss mit der Förderung. Den Antrag müssen Sie übrigens spätestens drei Monate nach Einzug ins neue Haus stellen.