Rechtsfrage des Tages:
Mit Spannung wurde am gestrigen Tage die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verfolgt. Die obersten Verwaltungsrichter mussten über Dieselfahrverbote in zwei Großstädten entscheiden und gaben grünes Licht. Was bedeutet diese Entscheidung für die Autofahrer?
Antwort:
Das Urteil hat in der Presse buchstäblich viel Staub aufgewirbelt. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass Städte nach geltendem Recht Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen. Allein aufgrund der Entscheidung wird es also nicht sofort zu Dieselfahrverboten kommen. Allerdings wurde der Weg dafür freigemacht.
Zunächst sind die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gefordert. Konkrete Verpflichtung zur Einrichtung von Fahrverboten in den Städten Düsseldorf und Stuttgart waren nämlich Gegenstand der Verfahren. Laut Bundesverwaltungsgericht soll für Stuttgart eine phasenweise Einführung mit Übergangsfristen geprüft werden. In Düsseldorf müssten Fahrverbote ernsthaft erwogen werden, sofern sie einzige geeignete Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte sei.
Auch wenn in der Entscheidung zunächst nur zwei Städte betroffen waren. Im Kern hat das Gericht die Verhängung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Städten grundsätzlich für zulässig erklärt. Als Reaktion auf die Entscheidung hat die Stadt Hamburg bereits erste Maßnahmen angekündigt. Auf einen finanziellen Ausgleich werden Dieselbesitzer aber wohl vergeblich hoffen. Nach dem Bundesverwaltungsgericht seien Wertverluste nämlich hinzunehmen.