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Abgase

Klage gegen VW AG

12.11.2018

Erste Musterfeststellungsklage bei Gericht

Am 01. November fiel der Startschuss für die Musterfeststellungsklage. Und bereits an diesem Tag wurde die erste Klage dieser Art beim Oberlandesgericht Braunschweig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht.

Geklagt wird gegen die Volkswagen AG für Eigentümer bestimmter Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Voraussetzung ist, dass bei den Fahrzeugen durch einen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder eine vergleichbare Genehmigungsbehörde in Europa die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung festgestellt wurde. Verbraucher, die ihr Fahrzeug geleast oder geschenkt bekommen haben, dürfen sich der Klage nicht anschließen.

Grund für die rasche Klageerhebung ist die zum Jahresende drohende Verjährung. Gegen Forderungen, die im Jahre 2015 entstanden sind, kann nämlich mit Ablauf des 31.12.2018 die Einrede der Verjährung erhoben werden. Durch die Eintragung im Klageregister ist die Verjährung bis zur gerichtlichen Entscheidung gehemmt.

Die Eintragung im Klageregister erfolgt über das Bundesamt für Justiz und kann auf deren Internetseite elektronisch vorgenommen werden. Verbraucher, die bereits ein rechtskräftiges Urteil in ihrer Sache vorliegen oder einen wirksamen Vergleich abgeschlossen haben, dürfen nicht mehr an der Musterfeststellungsklage teilnehmen. Ist derzeit ein Verfahren bei einem anderen Gericht rechtshängig, wird dies durch die Eintragung im Klageregister bis zur Entscheidung des OLG Braunschweig ausgesetzt.

Auch in diesem Verfahren gilt: Wird der Klage stattgegeben, bedeutet dies nicht automatischen einen warmen Geldregen für die Verbraucher. Diese müssen im Anschluss ihre konkreten Ansprüche selbst geltend machen. Weist das Gericht die Klage ab, können Ansprüche nicht mehr in einem weiteren Verfahren gerichtlich geltend gemacht werden.

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