Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Rauchen".
Was passiert, wenn ich lüge, um die Wohnung zu bekommen, und dann doch rauche?
Da die Rechtslage insoweit noch ungeklärt ist, lässt sich das nicht sicher vorhersagen. Es könnte eine
Rolle spielen, ob Sie auch in der Wohnung rauchen oder nur auswärts, ob Sie erst nach Beantwortung der
Frage zum Beispiel wieder angefangen haben zu rauchen etc. Falls die Frage als zulässig gesehen wird, ist es
danach ein Beweisproblem für den Vermieter, Ihnen eine Lüge nachzuweisen.
Ich bin starker Raucher. Nachdem ich aus meiner Mietwohnung kürzlich ausgezogen bin, verlangt der Vermieter nun Schadenersatz, weil die Decken, Wände und Türen durch den Qualm vergilbt sind. Ist dies rechtens?
Nein, auch nach einem Auszug kann der Vermieter Schadenersatz wegen des Tabakkonsums nicht verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nikotinablagerungen nicht so stark sind, dass sie durch die normalen Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Streichen der Wände sowie das Lackieren der Türen nicht beseitigt werden können. Nur wenn die Spuren sich auch nach diesen Maßnahmen nicht entfernen lassen, kommt ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Betracht (BGH, Urteil vom 5. 3. 2008, Az. VIII ZR 37/07). Dann liegt eine Substanzbeschädigung der Wohnung vor. Ausnahme: Sie haben entgegen einem vertraglichen Rauchverbot doch geraucht!