Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Falls ein Azubi durch einen Fehler am Ausbildungsplatz einen Schaden anrichtet, kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit an, ob er hierfür auch zahlen muss. Bei sogenannter grober Fahrlässigkeit muss der Azubi zahlen. Bei normaler Fahrlässigkeit teilen sich Azubi und Ausbilder die Kosten. Bei leichter Fahrlässigkeit muss der Azubi nicht zahlen.
Erhältst du vom Ausbilder einen Arbeitsauftrag, dann musst du diesen auch ausführen. Aber auch hier gibt es Grenzen. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass dir nur Aufgaben übertragen werden dürfen, die dem Ausbildungsziel dienen.
In begrenztem Umfang: JA! Deine Kleidung und dein Aussehen dürfen nicht geschäftsschädigend sein. Wenn du zum Beispiel Kundenkontakt hast, solltest du dein Erscheinungsbild an das deiner Kollegen anpassen. Welche Kleidung die Richtige ist, hängt natürlich stark vom Ausbildungsunternehmen ab.
0800 3746-555 gebührenfrei