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Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag: Inhalt

18.04.2018

Jetzt wird es ernst! Nach einer sicher sehr anstrengenden Bewerbungsphase liegt endlich der ersehnte Ausbildungsvertrag auf dem Tisch...worauf Du jetzt achten musst, haben wir Dir zusammengestellt.

Form des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich vorliegen. Das fordert § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Vertragsparteien

Bei einem volljährigen Azubi wird der Vertrag zwischen dem Ausbildenden (Betrieb) und dem Auszubildenden abgeschlossen. Hierbei werden zwei, eventuell auch drei gleiche Exemplare jeweils von beiden Parteien unterschrieben.

Bei einem minderjährigen Azubi ist die Sache etwas umständlicher.
Hier müssen neben dem Ausbilder und dem Auszubildenden auch noch die Eltern oder der gesetzliche Vormund des Azubis unterschreiben.
Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich zum Ausbildungsvertrag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Sollte diese jedoch erst nach Vertragsabschluss nachgereicht werden, gilt der Vertrag auch weiterhin.

Was steht drin?

Sicherlich hast Du dich schon mal gefragt, was so alles in einem Ausbildungsvertrag steht. Oder vielleicht liest Du dir gerade deinen Ausbildungsvertrag durch und bist dir nicht sicher, ob auch alles Wichtige enthalten ist.

Was in jedem Fall drin stehen sollte: 

  • Ausbildungsbetrieb
  • Ausbilder
  • Ausbildungsdauer
  • Probezeit
  • Urlaub
  • Arbeitszeit
  • Ausbildungsvergütung
  • Unterschriften
  • Kündigungsregelungen
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Du willst, dass deine Interessen auch in der Ausbildung vertreten werden oder du möchtest dich für die anderen Azubis engagieren? Dann hol dir Informationen über die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei